Verordnung - Ergotherapie Ettlingen (Pädiatrie, Neurologie, Orthopädie, Psychiatrie, Arbeitstherapie)

Die Verordnung der Ergotherapie erfolgt durch den behandelnden Arzt.

  • Nach den gesetzlich festgelegten Heilmittelrichtlinien wird die ergotherapeutische Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt.
  • Versicherte die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht von der Zuzahlung befreit sind, tragen pro Rezept 10% der Behandlungskosten plus 10 Euro selbst.
  • Beihilfefähige Privatpatienten erhalten eine prozentuale Erstattung der Honorarvergütung
  • Privatversicherte Patienten müssen gegebenenfalls die Erstattungsfähigkeit des Heilmittels Ergotherapie mit Ihrer Krankenkasse klären.

Haben Sie noch Fragen zur Verordnung?
Rufen Sie uns an: Tel.: 07243 30693 oder senden Sie eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.