Die Verordnung der Ergotherapie erfolgt durch den behandelnden Arzt.
- Nach den gesetzlich festgelegten Heilmittelrichtlinien wird die ergotherapeutische Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt.
- Versicherte die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht von der Zuzahlung befreit sind, tragen pro Rezept 10% der Behandlungskosten plus 10 Euro selbst.
- Beihilfefähige Privatpatienten erhalten eine prozentuale Erstattung der Honorarvergütung
- Privatversicherte Patienten müssen gegebenenfalls die Erstattungsfähigkeit des Heilmittels Ergotherapie mit Ihrer Krankenkasse klären.
Haben Sie noch Fragen zur Verordnung?
Rufen Sie uns an: Tel.: 07243 30693 oder senden Sie eine E-Mail an